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Die folgenden Verpflichtungen / Bedingungen geht der Preisträger / die Preisträgerin der Bäckerkrone ein:

  • der Preisträger / die Preisträgerin ist bei der Preisverleihung persönlich anwesend.
  • der Preisträger / die Preisträgerin steht dem SBC/SHV während der Preisverleihung sowie während mindestens einem weiteren Tag für Kommunikationsmassnahmen zur Verfügung. 
  • der Preisträger / die Preisträgerin verpflichtet sich, die Bäckerkrone-Plakette bei seinem Betrieb gut sichtbar so anzubringen, dass diese von Kunden resp. vom Publikum sehr gut eingesehen werden kann.
  • der Preisträger / die Preisträgerin räumt dem SBC/SHV das Recht ein, seinen Namen, sein Bild sowie weitere sachdienliche Hinweise über die ausgezeichnete Leistung, örtlich und zeitlich unbeschränkt zu veröffentlichen.
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Der neue Bäckerkönig oder die neue Bäckerkönigin wird am 4. Juni 2024 gekrönt!

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